Informationen für Eltern

      • Handynutzungsordnung

      • Handynutzungsordnung der GGS Godorfer Hauptstraße

        Beschlossen durch die Schulkonferenz am 01.10.2025

         

        1. Grundsätze

        Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

         

        2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

        2.1. Allgemeine Regelungen

        Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.

        Während des Unterrichts müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Schulmodus sein; sie sollten in der Tasche oder am Arm aufbewahrt / getragen werden, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt die Nutzung zu Unterrichtszwecken.

        Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Mitarbeiter*in der Schule (Lehrerinnen und Lehrer, OGS – Mitarbeiter*innen usw.) untersagt.

         

        2.2. Sonderregelungen

        Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.

        Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen 

        Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen (Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.

         

        3. Konsequenzen bei Verstößen

        Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und / oder Ordnungsmaßnahmen (53 SchulG) nach sich ziehen. Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:

         

        Verstoß                                                                      Maßnahme

        Erstmalige Missachtung der Regel                              In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft
        oder die Mitarbeiterin

        Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung                        In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages)

        Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß              In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit Abholung durch die Eltern und Elterngespräch.

        Verbreitung strafbarer Inhalte                                      Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen

         

        4. Kommunikation und Transparenz

        Diese Ordnung wird in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhompage einsehbar. Erziehungsberechtige werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

         

        5. Inkrafttreten und Überprüfung 

        Diese Ordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft und wird regelmäßig durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

         

        GGS Godorfer Hauptstraße

        Köln, den 01.10.2025

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